Allgemeine Lieferbedingungen
der Nikolaus Bagnara Ag
mit Sitz in S. Michael Eppan (BZ)
Südtirol – Italien

Artikel 1 (Bestellungen)

Die Bestellungen stellen unwiderrufliche Kaufangebote dar, die für die Dauer von 60 Tagen gültig sind. Keine Bestellung ist für das Unternehmen Nikolaus Bagnara Ag verbindlich, sofern sie diese nicht ausdrücklich schriftlich angenommen hat.

Der Versand der Waren laut Bestellung entspricht einer schriftlichen Annahme. Die Tatsache, dass mehrere Bestellungen in Folge abgewickelt wurden, begründet keine stillschweigende Annahme von weiteren Bestellungen und gibt kein Anrecht auf weitere Lieferungen.

Es werden keine Kaufbedingungen akzeptiert, die im Widerspruch zu unseren allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen stehen.

Artikel 2 (Lieferungen)

Die Angaben zum Liefertermin beziehen sich auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur und sind für den Verkäufer in keinem Fall verbindlich, folglich ist jede Beanstandung wegen Verzögerung der Lieferung und jede diesbezügliche Schadensersatzforderung ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt (Stromausfall, unzumutbare Wetterverhältnisse, Streiks, Aussperrungen usw.) sind wir berechtigt, die Lieferungen zu stornieren oder zu unterbrechen. Eine Reduzierung der Bestellung durch den Verkäufer sowie die Folgen von Dienstleistungsmängeln und von Fällen höherer Gewalt berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

Artikel 3 (Versand)

Der Warenversand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers auch im Falle einer Lieferung frei Bestimmungsort. Der Verkäufer haftet weder für Schäden, Bruch oder Verlust während des Transportes noch für die Dauer des Transportes selbst: Jede diesbezügliche Beanstandung ist an den Spediteur zu richten. Eventuelles Verpackungsmaterial wird zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet, unter Ausschluss jeglicher Rückgabe. Ist der Verladetermin einmal festgelegt, so muss dieser eingehalten werden. Bei erfolglosem Verstreichen dieses Termins kann der Verkäufer den Käufer als säumig betrachten und die Waren an Dritte verkaufen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden und Kosten in Bezug auf Transportmittel, die nach dem vereinbarten Verladetermin eintreffen sollten. Bei Weigerung oder Unmöglichkeit des Käufers, das bestellte oder versandte Material in Empfang zu nehmen, behält sich der Verkäufer vor, die Erfüllung oder die Auflösung des Vertrags und zusätzlich zum entsprechenden Schadenersatz zu verlangen.

Artikel 4 (Eigentumsvorbehalt)

Die Ware verbleibt bis zur vollständigen, genauen und pünktlichen Bezahlung Eigentum des Verkäufers, und zwar auch im Falle der Verarbeitung, Vermischung oder Depot der Ware bei Dritten. Der Weiterverkauf der Ware an Dritte durch den Käufer muss ebenfalls zu den vorgenannten Bedingungen des Eigentumsvorbehalts erfolgen. Rechte des Käufers gegenüber Dritten, die sich aus dem Verkauf der Ware an dieselben ergeben, werden zwecks Absicherung der vollständigen Bezahlung der Ware automatisch und gleichzeitig an den Verkäufer abgetreten. Dem Käufer ist es untersagt, das Eigentum der verkauften Waren in welcher Form und aus welchem Grund auch immer zur Besicherung jedweder vom Käufer eingegangenen Verpflichtung abzutreten. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer sofort zu benachrichtigen, wenn Dritte Rechtsansprüche mit Bezug auf die verkaufte Ware geltend machen sollten.

Artikel 5 (Beanstandungen)

Die Ware muss sofort bei der Ankunft überprüft werden. Eventuelle Beanstandungen müssen schriftlich innerhalb acht Tagen ab Erhalt der einzelnen Warensendungen und vor jeglicher Be- oder Verarbeitung des Materials erfolgen. Eventuelle Beanstandungen berechtigen den Käufer nicht dazu, die Lieferung auch nur teilweise zurückzuweisen, den Preis einseitig herabzusetzen oder die Zahlungsbedingungen abzuändern. Die Beanstandungen werden gemeinsam überprüft, und wenn sie sich als begründet erweisen, wird nach Feststellung der Mängel eine Gutschrift in Höhe der Wertdifferenz der Ware am Sitz des Verkäufers gewährt. Nicht als Mängel gelten Verspachtelungen und normale Rissbildungen an den einzelnen Materialien. Der Verkäufer haftet für eventuell nachgewiesene Schäden im Rahmen des Nettowerts der gelieferten Ware zum Zeitpunkt des Versandes. Beanstandungen, die nach Ablauf von acht Tagen ab Erhalt der Ware bzw. nach Wiederverkauf, Verarbeitung oder Verlegung des Materials eingehen, können nicht berücksichtigt werden. In jedem Fall – außer bei Sondervereinbarungen – sind die Rücknahme oder die Ersatzlieferung ausgeschlossen, besonders wenn es sich um Ware handelt, die auf Maß oder Muster bestellt worden ist.

Artikel 6 (Muster)

Marmor, Porphyr und Granit sind Naturprodukte und folglich keine einheitlichen und gleichmäßigen Materialien. Wir werden uns bemühen, nach Möglichkeit Material zu liefern, das eventuellen Mustern entspricht. Es wird jedoch ausdrücklich vereinbart, dass Muster für uns nicht verbindlich sind und ausschließlich als genereller Produkthinweis zu verstehen sind.

Artikel 7 (Preise)

Unsere Preisangaben verstehen sich als zzgl. Mehrwertsteuer und für die Lieferung von Waren frei Werk. Die Rechnungspreise entsprechen der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen Preisliste. Die von uns eventuell vorgestreckten Kosten für Transport, Verlegung, Frachtgeld, Fahrwerke usw. müssen uns umgehend zurückerstattet werden. Im Falle eines ausdrücklich vereinbarten Verkaufs frei Bestimmungsort müssen die Transportkosten vom Käufer an den Spediteur bei Lieferung der Ware bezahlt werden. Diese Zahlung gilt als Anzahlung auf den Rechnungsbetrag.

Artikel 8 (Zahlungen)

Die Zahlung muss innerhalb 30 Tagen ab Lieferung mittels Banküberweisung und ohne Rabatte am Sitz der Nikolaus Bagnara Ag in Eppan (Bozen) erfolgen, falls zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Bezahlung mittels Wertpapier-Scheck übernimmt der Käufer sämtliche Kosten und Zinsen, die uns von der Bank angelastet werden. Nach Ablauf der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, dem Käufer die Verzugszinsen gemäß den Bestimmungen des GvD Nr. 231/2002 anzulasten.

Weder unsere Handelsvertreter noch sonstige Mitarbeiter sind ermächtigt, Geldbeträge zu kassieren, Wertpapiere-Schecks entgegenzunehmen, Zahlungsquittungen auszustellen oder Waren zurückzunehmen, sofern sie nicht mit einer ordnungsmäßigen schriftlichen Vollmacht ausgestattet sind und jedenfalls nach vorheriger Betätigung mittels Telefon oder Telefax. Im Falle von Verzögerungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung durch den Käufer, auch wenn sie sich auf vorangegangene Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien beziehen, sind wir berechtigt, jederzeit von der Lieferung zurückzutreten.

Artikel 9 (Erfüllungsort)
Die Verpflichtungen beider Parteien sind ausschließlich am Sitz des Verkäufers in Eppan zu erfüllen. Diesbezüglich wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Verpflichtungen des Verkäufers hinsichtlich der Warenlieferung durch deren Übergabe an den Spediteur erfüllt werden.

Artikel 10 (Höhere Gewalt)
Nikolaus Bagnara ist bei Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung der im Vertrag vorgesehenen Leistungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt von jeglicher Haftung befreit. Ein Ereignis höherer Gewalt ist ein Ereignis, das sich der Kontrolle von Nikolaus Bagnara entzieht und ohne sein Verschulden oder seine Fahrlässigkeit eingetreten ist. Sollte Nikolaus Bagnara aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage sein, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, so hat derselbe die andere Partei unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt hat, und für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen so bald wie möglich nach dem Ereignis höherer Gewalt, das seine Erfüllung unmöglich gemacht hat, zu sorgen. Insbesondere hat Nikolaus Bagnara im Falle des Auftretens von Pandemien (und abgesehen von der Verhängung von Maßnahmen, die die Geschäftstätigkeit, den Transport und/oder andere Bereiche und/oder Aktivitäten beeinträchtigen) das Recht, nach eigenem Ermessen die Lieferung und/oder Montage auszusetzen oder einseitig vom Vertrag ohne Vorankündigung zurückzutreten, wenn dessen Ausführung unmöglich gemacht oder übermäßig aufwendig/bzw. kostspielig wird, und dies ohne Einspruch des Kunden und ohne jegliche Einschränkung. Nikolaus Bagnara wird, wenn er von der in Absatz 4 oben genannten Klausel Gebrauch machen will, den Kunden unverzüglich schriftlich sowohl über das Eintreten sowie als auch über die Beendigung der Umstände höherer Gewalt in Kenntnis setzen.

Artikel 11 (Internationaler Verkauf – Abkommen von Wien vom 11.04.1980, von Italien mit Gesetz Nr. 765 vom 11.12.1985 ratifiziert)

Internationale Lieferungen sind durch die gegenständlichen allgemeinen Vertragsbedingungen sowie durch das Abkommen von Wien vom 11.04.1980 über den internationalen Verkauf von beweglichen Gütern geregelt.

Artikel 12 (Gerichtsstand)

Ausschließlicher Gerichtsstand für jegliche Rechtsstreitigkeit ist Bozen, auch im Falle von Zahlungen mit Schecks, Wechseln, Tratten, Bankakkreditiven usw.. Vorliegende Klausel wird im ausschließlichen Interesse des Verkäufers festgelegt, der hierauf verzichten kann und dazu berechtigt ist, jedes andere zuständige Gericht anzurufen.

Artikel 13 (Annahme der allgemeinen Vertragsbedingungen)

Mit der Weiterleitung der Bestellung erklärt der Käufer ausdrücklich und schriftlich die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen anzunehmen.

Artikel 14 (Spezifische Annahme der Bedingungen gemäß Art. 1341 des ZGB)

Mit der Unterzeichnung der Bestellung erteilt der Käufer seine spezifische und schriftliche Zustimmung zu nachstehenden Bedingungen:
Art. 2): Lieferungen
Art. 3): Versand
Art. 4): Eigentumsvorbehalt
Art. 5): Beanstandungen
Art. 8): Zahlungen
Art. 11): Gerichtsstand

Zum Zeichen der ausdrücklichen und schriftlichen Annahme der Bedingungen laut obigem Artikel.

Für Australien: Allgemeine Lieferbedingungen von Nikolaus Bagnara AG aus Eppan (Bozen) Italien.
Für Neuseeland: Allgemeine Lieferbedingungen von Nikolaus Bagnara AG aus Eppan (Bozen) Italien.

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