WHISTLEBLOWING

In Umsetzung des Gesetzesdekrets vom 10. März 2023, Nr. 24, hat sich die Nikolaus Bagnara S.p.A. mit den vorgeschriebenen Kanälen zur Entgegennahme und Verwaltung von Meldungen im Rahmen des sogenannten 'Whistleblowing' ausgestattet.

WER KANN MELDEN?

  • Mitglieder und Personen mit administrativen, leitenden, überwachenden, aufsichtsführenden oder repräsentativen Funktionen, auch wenn diese Funktionen de facto ausgeübt werden, bei der Nikolaus Bagnara S.p.A.;
  • Arbeitnehmer, Praktikanten, selbstständige Arbeitskräfte, freiberufliche Fachleute und Berater, die ihre Dienste bei der Nikolaus Bagnara S.p.A. erbringen;
  • Personen, die in der Vergangenheit die oben genannten Rollen innegehabt haben, wenn Informationen über Verstöße während der Beziehung erworben wurden, und Personen, mit denen die Beziehung noch nicht entstanden ist - beispielsweise Bewerber oder Mitarbeiter während der Probezeit.

POTENZIELLE MELDEGEBIETE

Die Liste ist sehr umfangreich und komplex. Vollständigkeitshalber wird auf das Gesetzesdekret Nr. 24/2023 1 verwiesen.

MELDUNG

  • Grüne Nummer 800 - 231 – 670 (in Italienisch) / 800 – 294 – 670 (auf Deutsch)
    Der Anruf wird aufgenommen.
  • über E-Mail 2 an: bagnara_whistleblowing_at_complegal.it
  • Der Melder hat auch das Recht, ein direktes Treffen mit einem externen Fachmann zu verlangen, der den Kanal zur Verfügung stellt, um die Meldung in einem vertraulichen Gespräch zu übermitteln. Es genügt, dies über einen der oben genannten Kanäle zu beantragen und eine Kontaktmöglichkeit für die Rückmeldung zu hinterlassen.

1Im Allgemeinen können Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union, die das öffentliche Interesse oder die Integrität des Unternehmens beeinträchtigen, potenziell gemeldet werden. Der Melder sollte von solchen Verstößen im beruflichen Umfeld erfahren haben. Diese Verstöße können beinhalten: relevante rechtswidrige Handlungen im Sinne des Dekrets 231/2001 oder Verstöße gegen das Modell 231, sofern es übernommen wurde; Rechtsverstöße im Rahmen der Anwendung von EU- oder nationalen Rechtsakten oder nationalen Rechtsakten, die die Umsetzung von EU-Rechtsakten im Bereich öffentliche Aufträge darstellen; Dienstleistungen, Produkte und Finanzmärkte sowie Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Sicherheit und Konformität von Produkten; Transportsicherheit; Umweltschutz; Strahlenschutz und nukleare Sicherheit; Lebensmittelsicherheit und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Wohlbefinden; öffentliche Gesundheit; Verbraucherschutz; Schutz der Privatsphäre und Datenschutz sowie Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen; Handlungen oder Unterlassungen, die die finanziellen Interessen der Europäischen Union gemäß Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union beeinträchtigen; Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt gemäß Artikel 26 Absatz 2 AEUV (einschließlich Verstöße im Bereich Wettbewerb und staatliche Beihilfen sowie Verstöße im Bereich der Körperschaftsteuer); Handlungen oder Verhaltensweisen, die zwar keine Rechtsverstöße darstellen, aber den Zweck oder das Ziel der Bestimmungen der EU-Akte in den oben genannten Bereichen zunichtemachen.

2Zum Schutz der Vertraulichkeit des Melders müssen schriftliche Meldungen von persönlichen E-Mail-Adressen und nicht von Unternehmens-E-Mail-Adressen gesendet werden (daher sollten Meldungen von E-Mail-Adressen mit Unternehmensdomäne vermieden werden), falls der Melder nicht zustimmen möchte, dass seine Identität offengelegt wird.

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